GOGATEC GmbH
Petritschgasse 20
1210 Wien
Österreich

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Geschäftsführer.: Gabriele Aicher, Gottfried Kainradl
Firmenbuchnummer.: FN235972v
Firmenbuchgericht.: Handelsgericht Wien

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen:
 

Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs herausgegeben von Fachverband der Elektro- und

Elektronikindustrie Österreichs (Stand April 1994).

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen

konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Ziff 2 des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde

gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

1.2 Abweichungen von den in Punkt 1.1 genannten Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer wirksam.

 

2. Preise

2.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers einschließlich Verpackung, exklusive Umsatzsteuer, exklusive Metallzuschläge. Wenn im

Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Die Verpackung wird nur über

ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.

 

2.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor.

 

2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist

der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

 

3. Metallzuschläge

3.1 Messingzuschlag: Die Preise für Messingartikel sind auf der amtlichen Börsennotierung für MS58 kalkuliert.

Basis:  € 150,-    0% MTZ ab  € 165,-   5 % MTZ ab  € 180,- 10 % MTZ ab  € 195,- 15 %  

Je weitere  € 15,- plus 5 % MTZ
Unsere Listenpreise beinhalten seit 1.1.2013 einen kalkulatorischen MTZ von 55%. Messingzuschlag wird seit 1.1.2013 bis auf Widerruf nicht verrechnet!

 

3.2 Kupferzuschlag: Kupfer-Basis € 130,- / 100 kg

 

3.3 Maßgebend ist der Tag des Auftragseinganges.

 

4. Lieferung

4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

a) Datum der Auftragsbestätigung;

b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;

c) Datum an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

 

4.2 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der

vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen,

behördliche Eingriffe, Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines

wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei

Zulieferanten eintreten.

 

5. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

5.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung

vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif u.ä.) Erfüllungsort ist Wien.

 

6. Zahlung

6.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar in bar ab Rechnungsdatum innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto. Skonto wird nur unter der

Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. 

 

6.2 Aufrechnungen oder Zurückhaltungen von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter und auch nicht gerichtlich bestätigter Gegenansprüche sind

unzulässig.

 

6.3 Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug etwa entstehender Diskont-, Inkasso- und sonstiger Spesen und generell nur zahlungshalber

entgegengenommen. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.

 

6.4 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zu vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen

und Kosten vor. 

 

6.5 Als vertraglich vereinbarte Verzugszinsen werden 12 % p.a. festgelegt.

 

6.6 Verzugszinsen, Mahngebühren und Spesen eines beauftragten Inkassobüros bilden bei Zahlungsverzug Teil der Forderung. Im Falle des Verzuges

verpflichtet sich der Kunde, die Kosten für die Einschaltung eines Inkasso-Institutes gem. BGBl 1996/141 zu ersetzen.

 

7. Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung und für sonstige Vertragsverletzungen jeder Art, insbesondere solche, die mit einer Auskunftserteilung zusammenhängen, sowie für

sonstige etwaige Schadens begründende Handlungen haften wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche wie folgt:

 

7.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel werden nur im Falle unverzüglicher Prüfung der Lieferung und Mängelanzeige spätestens innerhalb 8 Tagen nach

Eingang der Lieferung  berücksichtigt und sind schriftlich vorzubringen. Im Falle berechtigter Beanstandungen werden wir innerhalb angemessener Frist nach

erfüllen. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)

verlangen.

 

7.2 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter Behandlung,

übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder anderer Umstände ohne unser Verschulden entstehen.

 

7.3 Wir haften nicht für Folgen von Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.

 

7.4 Weiterentwicklungen und technische Änderungen unserer Produkte behalten wir uns vor. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer begründen keinen

Anspruch auf Schadensersatz

 

8. Rücksendungen

8.1 Wir sind bereit, nach Rücksprache, überflüssige und nach unserer Ansicht unbeschädigte und gängige Artikel in ganzen Verpackungseinheiten zu dem

seinerzeit fakturierten Wert zurückzunehmen, sofern diese franko Lager GOGATEC GmbH angeführt werden. Als Bearbeitungsgebühr für Rücksendungen

werden bei Gutschrift 20 % von den Nettopreisen in Abzug gebracht mit einem Minimum von EUR 30,00 pro Sendung.

 

9. Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

10. Datenschutzrechtliche Einwilligung
10.1 Die Parteien willigen hiermit ausdrücklich in die Verarbeitung personenbezogener Daten - insbesondere von Namens-, Adress- Kontaktdaten und Berufsdaten
- der für sie tätig werdenden und gegenüber den Unternehmen der jeweils anderen Partei einschreitenden Personen zum Zweck der Vertragserfüllung,
der Auftragsbearbeitung, der Produktinformation sowie der Erfüllung der maßgeblichen buchhalterischen Rechts- und Sorgfaltspflichten ein.  
10.2 Ferner willigen die Parteien in die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Unternehmen der jeweils anderen Partei in Ländern außerhalb der
Europäischen Union unter Kenntnisnahme der damit potenziell verbundenen Risiken zum Zweck der Auftragsbearbeitung und Vertragserfüllung ein.  
10.3 Mit dieser Einwilligung sichern sich die Parteien das Vorliegen korrespondierender Einwilligungserklärungen der für sie tätigen betroffenen Personen zu,
und halten sich gegenseitig hinsichtlich aller Nachteile aus und im Zusammenhang mit der Verletzung vorgenannter Zusicherung auf erstes Anfordern
vollumfänglich schad- und klaglos.  
10.5 Die Einwilligung gemäß Pkt. 10.1 und Pkt. 10.2 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch jede Partei oder die betroffenen Personen widerrufen werden.
Eine bis zu einem Widerruf erfolgte Verarbeitung wird durch einen Widerruf allerdings nicht berührt.  

 

11. Gerichtsstand und Recht

11.1 Gerichtsstand ist Wien. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

 

Wien, im Mai 2018